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Aktuelle Version vom 10. Januar 2012, 23:02 Uhr

INCI (engl.: International Nomenclature of Cosmetic Ingredients, dt.: Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe)

Seit 1997 ist die Kennzeichnung von kosmetischen Inhaltsstoffen in der Europäischen Union nach dem INCI-System gesetzlich vorgeschrieben. In Deutschland wird dies durch die Kosmetikverordnung umgesetzt.

  • Bestandteile von mehr als 1 Prozent sind in abnehmender Reihenfolge ihres Gewichtes zum Zeitpunkt der Herstellung des kosmetischen Mittels anzugeben.
  • Inhaltsstoffe, die mit weniger als 1 Prozent enthalten sind, müssen nicht in der vorgenannten Reihenfolge aufgelistet werden.
  • Farbstoffe werden am Ende der Auflistung mit der jeweiligen CI-Nummern aufgeführt (Colour-Index). Eine besondere Sortierung oder Reihenfolge ist nicht vorgeschrieben. Bei Kosmetika in verschiedenen Farbvarianten werden die in den Varianten verwendeten Farbstoffe in einer eckigen Klammer aufgelistet.
  • Duft- oder Aromastoffe sowie ihre Ausgangsstoffe sind mit der Angabe "Parfüm" oder "Aroma" zu kennzeichnen

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Quellen / externe Links

INCI:

Colour Index Wikipedia

Kosmetikverordnung